Einwohnermeldeamt
Bei Zuzug oder Umzug bitten wir Sie, innerhalb von einer Woche persönlich im Rathaus vorbeizukommen, um sich umzumelden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Ihren Personalausweis oder Reisepass
Sie haben auch die Möglichkeit, im Vorfeld das Online-Formular für Ihre An- oder Ummeldung auszufüllen. Damit kommt es für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit im Einwohnermeldeamt. Sie müssen aber trotzdem noch einmal das Bürgerbüro aufsuchen, um die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Die An- und Ummeldung ist kostenfrei.
Für folgende weitere Dienstleistungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
An- oder Abmeldung der Nebenwohnung
Statuswechsel der Wohnung
Bescheinigungen
Auskunfts- und Übermittlungssperre (Antrag Auskunftssperre)
Führungszeugnisse
Ihre Ansprechpartner
Silvia Höreth Tel. 0921 / 74740-15
E-Mail:
Alexandra Lang Tel. 0921 / 74740-19
E-Mail:
Öffnungszeiten Rathaus Einwohnermeldeamt
Montag - Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
zusätzlich:
Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 14.00 bis 17.00 Uhr
Was ist für die Beantragung eines Führungszeugnisses wichtig?
zur Beantragung den Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen
Gebühr: 13,00 Euro
Dauer: ca. sieben Werktage (das Führungszeugnis kommt dann mit der Post direkt zu Ihnen oder ggf. zu der Behörde)
Arten der Führungszeugnisse:
Einfaches Führungszeugnis für Privatpersonen für eigene Zwecke
Einfaches Führungszeugnis für Privatpersonen zur Vorlage bei einer Behörde
Erweitertes Führungszeugnis für Privatpersonen für eigene Zwecke
Erweitertes Führungszeugnis für Privatpersonen zur Vorlage bei einer Behörde
Online beantragen unter www.bundesjustizamt.de
Was müssen Sie zur Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft wissen?
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Was kann beantragt werden?
Auskunft für natürliche Personen für eigene Zwecke
Auskunft für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft für juristische Personen für eigene Zwecke
Auskunft für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Personalausweis bzw. Reisepass
Bei juristischen Personen zusätzlich:
Vertretungsbefugnis
Handelsregisterauszug
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt ebenfalls 13,00 Euro.
Online beantragen unter www.bundesjustizamt.de