Einwohnermeldeamt

Bei Zuzug oder Umzug bitten wir Sie, innerhalb von einer Woche persönlich im Rathaus vorbeizukommen, um sich umzumelden.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

Sie haben auch die Möglichkeit, im Vorfeld das Online-Formular für Ihre An- oder Ummeldung auszufüllen. Damit kommt es für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit im Einwohnermeldeamt. Sie müssen aber trotzdem noch einmal das Bürgerbüro aufsuchen, um die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

 

Die An- und Ummeldung ist kostenfrei.

 

Für folgende weitere Dienstleistungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • An- oder Abmeldung der Nebenwohnung

  • Statuswechsel der Wohnung

  • Bescheinigungen

  • Auskunfts- und Übermittlungssperre (Antrag Auskunftssperre)

  • Führungszeugnisse

Ihre Ansprechpartner

Silvia Höreth     Tel. 0921 / 74740-15

E-Mail:  
 

Alexandra Lang   Tel. 0921 / 74740-19

E-Mail:  


Öffnungszeiten Rathaus Einwohnermeldeamt

Montag - Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

 

zusätzlich:

Dienstag  14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch  14.00 bis 17.00 Uhr


Was ist für die Beantragung eines Führungszeugnisses wichtig?
  • zur Beantragung den Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen

  • Gebühr: 13,00 Euro

  • Dauer: ca. sieben Werktage (das Führungszeugnis kommt dann mit der Post direkt zu Ihnen oder ggf. zu der Behörde)

Arten der Führungszeugnisse:

  • Einfaches Führungszeugnis für Privatpersonen für eigene Zwecke

  • Einfaches Führungszeugnis für Privatpersonen zur Vorlage bei einer Behörde

  • Erweitertes Führungszeugnis für Privatpersonen für eigene Zwecke

  • Erweitertes Führungszeugnis für Privatpersonen zur Vorlage bei einer Behörde

     

Online beantragen unter www.bundesjustizamt.de


Was müssen Sie zur Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft wissen?

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

 

Was kann beantragt werden?

  • Auskunft für natürliche Personen für eigene Zwecke

  • Auskunft für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft für juristische Personen für eigene Zwecke

  • Auskunft für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Personalausweis bzw. Reisepass

Bei juristischen Personen zusätzlich:

  • Vertretungsbefugnis

  • Handelsregisterauszug

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt ebenfalls 13,00 Euro.

 

Online beantragen unter www.bundesjustizamt.de