Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern
Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ist eine Rechtspflicht zur Abwendung von Gefahren, die für Dritte von einem Grundstück ausgehen können. Sprich wer Eigentümer eines Grundstücks ist, muss sicherstellen, dass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. Dazu müssen jegliche Gefahrenquellen auf dem Grundstück beseitigt oder zumindest ausreichend gesichert werden.
Dazu gehört insbesondere der Winterdienst, also das Befreien der Wege von Schnee und Eis. Aber auch Herbstlaub sollte entfernt werden, da es bei Nässe rutschig werden kann.
Bäume und Sträucher sind besonders bei Stürmen und im Winter eine potenzielle Gefahr. Ihr allgemeiner Zustand und die Standfestigkeit sollten regelmäßig überprüft werden. Gerade nach Stürmen und Unwettern sollte mindestens eine Sichtprüfung stattfinden. Dabei muss vor allem auf Äste geachtet werden, die abbrechen könnten. Bei Pflanzen, die nah der Grundstücksgrenze wachsen, müssen Grundstückseigentümer auf überhängende Äste achten und diese gegebenfalls zurückschneiden.
Ihre Gemeindeverwaltung

