• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Formulare

Achtung Änderung:
Ab dem 01.01.2025 sind Bauanträge ausschließlich beim Landratsamt Bayreuth einzureichen.
 

Die Gemeinde darf diese nicht mehr annehmen.


Es zählt lt. § 64 Abs. 1 der Fristenlauf in Zusammenhang mit dem Posteingangsstempel des Landratsamtes.


Wir bekommen die Bauanträge dann digitalisiert vom LRA.


Wichtige Informationen zur EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vor Abruf von Formularen bitte unbedingt lesen!
Betroffenenauskunft / Informationspflicht bei der Erhebung von Daten im Bauantragsverfahren (PDF)


Verkehrsrechtliche Anordnungen VAO