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Gewerbemeldungen

WICHTIGE INFORMATION zur EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vor Abruf von Formularen bitte unbedingt lesen!

Betroffenenauskunft / Informationspflicht bei der Erhebung von Daten / Führung des Gewerberegisters (PDF)

 

Wenn Sie ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dies bei uns anmelden.

 

 

Alternativ können Sie Ihre Gewerbemeldungen jetzt auch online melden - Gewerbemeldungen online

 

Was muss bei der Gewerbemeldung vorgelegt werden?


Gründung einer GmbH:
  • Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH

  • Personalausweis der Meldenden

  • Vollmacht der weiteren Geschäftsführer (wenn nur einer zum Melden kommt)


Gründung einer GmbH & Co. KG:
  • Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG

  • Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (bei mehreren GmbHs von jeder Einzelnen)

  • Personalausweis des Meldenden


Gründung einer KG:
  • Handelsregisterauszug über die Eintragung

  • Personalausweis der Meldenden

  • Evtl. Nachweis der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte


Gründung einer GbR/BGB-Gesellschaft:
  • Gültiger Personalausweis jedes einzelnen Meldenden

  • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis – z.B. Handwerkskarte


Gründung einer OHG:
  • Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG

  • Personalausweis der Meldenden

  • Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (z.B. GmbH), dann Handelsregisterauszüge dieser Personen

  • evtl. Nachweis über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte


Gestattung nach §12 des Gaststättengesetzes:

Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis muss spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beantragt werden. Zudem ist ein ausgearbeitetes Sicherheitskonzept vorzulegen.

 

Gebühren für Gestattungen nach §12 des Gaststättengesetzes:

1 Tag
bis 3 Tage
über 3 Tage

  40,00 Euro

  80,00 Euro

100,00 Euro

 

Diese Gebühren sind unabhängig von Größe und Besucherzahl der Veranstaltung.