Gewerbemeldungen
WICHTIGE INFORMATION zur EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vor Abruf von Formularen bitte unbedingt lesen!
Betroffenenauskunft / Informationspflicht bei der Erhebung von Daten / Führung des Gewerberegisters (PDF)
Wenn Sie ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dies bei uns anmelden.
Gewerbeanmeldung
Alternativ können Sie Ihre Gewerbemeldungen jetzt auch online melden - Gewerbemeldungen online
Was muss bei der Gewerbemeldung vorgelegt werden?
Gründung einer GmbH:
Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
Personalausweis der Meldenden
Vollmacht der weiteren Geschäftsführer (wenn nur einer zum Melden kommt)
Gründung einer GmbH & Co. KG:
Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (bei mehreren GmbHs von jeder Einzelnen)
Personalausweis des Meldenden
Gründung einer KG:
Handelsregisterauszug über die Eintragung
Personalausweis der Meldenden
Evtl. Nachweis der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Gründung einer GbR/BGB-Gesellschaft:
Gültiger Personalausweis jedes einzelnen Meldenden
Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis – z.B. Handwerkskarte
Gründung einer OHG:
Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
Personalausweis der Meldenden
Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (z.B. GmbH), dann Handelsregisterauszüge dieser Personen
evtl. Nachweis über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Gestattung nach §12 des Gaststättengesetzes:
Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis muss spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beantragt werden. Zudem ist ein ausgearbeitetes Sicherheitskonzept vorzulegen.
Gebühren für Gestattungen nach §12 des Gaststättengesetzes:
| 1 Tag bis 3 Tage über 3 Tage | 40,00 Euro 80,00 Euro 100,00 Euro |
Diese Gebühren sind unabhängig von Größe und Besucherzahl der Veranstaltung.

