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Verkehrsrechtliche Anordnungen VAO und Ausnahmegenehmigungen 

Eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) wird in Deutschland von einer Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken (§ 45 Abs. 6 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer Verantwortlichen Person 

 

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan schriftlich zu beantragen und muss 1:1 umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig, des Weiteren ist der genehmigte Zeitraum einzuhalten. Ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung schriftlich beantragt werden. 

 

1. Verkehrsrechtliche Anordnungen (z.B. Halbseitige Sperrung, Vollsperrung einer Straße, Einengung usw.) 

2. Ausnahmegenehmigung für übermäßige Straßenbenutzung (z.B. überschwere Fahrzeuge) 

3. Erlaubnis für Sondernutzung an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen, für die keine VAO notwendig ist (z.B. Container auf Gehweg, Baukran, Baustoffablagerung/Paletten usw.) 

 

Wenn Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für z.B. eine Straßensperrung, eine Ausnahmegenehmigung oder eine Erlaubnis für Sondernutzung benötigen, beantragen Sie diese dann bitte schriftlich und rechtzeitig, wenn möglich 3 Wochen vor der geplanten Maßnahme. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn wir müssen Ihren Antrag vor der Genehmigung erst mit anderen Baustellen/Maßnahmen abgleichen und auch rechtzeitig an verschiedene Stellen wie z.B. die Rettungsleitstelle, Polizei, Feuerwehren, Busunternehmen, Müllabfuhr usw. weiterleiten. Diese Straße könnte ja auch zu diesem Zeitpunkt eine Umleitungsstraße für andere, gesperrte Straßen sein...

Diese Genehmigungen sind gebührenpflichtig. 

Bitte immer schriftlich beantragen mit Angaben von: 

Name/Adresse, Tel.-Nr., Handy-Nr., E-Mail-Adresse und unbedingt Angabe des verantwortlichen Bauleiters mit Erreichbarkeit (Tel.-Nr., Handy-Nr., E-Mail-Adresse) sowie genauem Grund der Sperrung/Ausnahmegenehmigung, genauer Ortsangabe, genauen Zeitraum und falls möglich einem Lageplan

 

Den Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnungen finden Sie unter Formulare. 

Ein Lageplan zum Einzeichnen des Vorhabens können wir Ihnen gerne per E-Mail zuschicken.

 

Bitte beachten, dass ein "MVAS" -Nachweis nach RSA21 vorliegen muss (erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Ohne diesen Nachweis dürfen wir keine Verkehrsrechtlichen Anordnungen und Erlaubnisse ausstellen. 

 

Unsere Gebührensätze für Verkehrsrechtliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen gültig ab 01.01.2025 finden Sie unter Formulare. 

 

Anträge bitte immer schriftlich an folgende E-Mail Adresse >>>

Ihre Ansprechpartnerin: 

Nadine Lehnert, Tel.: 0921 / 74740-22   

 

Ihre Ansprechpartnerin (Urlaubs- und Krankheitsvertretung für Frau Lehnert): 

Karin Müller, Tel.: 0921 / 74740-42