Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Unteres Rotmaintal"
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Unteres Rotmaintal“ wurde durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ vom 21.07.2026 antragsgemäß angepasst. Die Grundstücke im Umgriff des Feuerwehrhauses Altenplos wurden aus dem LSG entlassen. Ersatzweise wurden Grundstücke in der Gemarkung Cottenbach und in der Gemarkung Heinersreuth neu aufgenommen (siehe Kartenausschnitte).
Die komplette Verordnung sowie einen Kartenausschnitt des LSG finden Sie bei den Downloads.

