Gewerbeamt/Gewerberecht

WICHTIGE INFORMATION zur EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vor Abruf von Formularen bitte unbedingt lesen!
Betroffenenauskunft / Informationspflicht bei der Erhebung von Daten / Führung des Gewerberegisters (PDF)

Wenn Sie ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dies bei uns anmelden.

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung - Beiblatt

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

Was muss bei der Gewerbemeldung vorgelegt werden?


Gründung einer GmbH:

  • Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
  • Personalausweis der Meldenden
  • Vollmacht der weiteren Geschäftsführer (wenn nur einer zum Melden kommt)

Gründung einer GmbH & Co. KG:

  • Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
  • Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (bei mehreren GmbHs von jeder Einzelnen)
  • Personalausweis des Meldenden

Gründung einer KG:

  • Handelsregisterauszug über die Eintragung
  • Personalausweis der Meldenden

Gründung einer GbR/BGB-Gesellschaft:

  • Gültiger Personalausweis jedes einzelnen Meldenden
  • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis – z.B. Handwerkskarte

Gründung einer OHG:

  • Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
  • Personalausweis der Meldenden
  • Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (z.B. GmbH), dann Handelsregisterauszüge dieser Personen

Die Gebühr zur An-/Um- oder Abmeldung eines Gewerbes beträgt 12,50 Euro.


Gestattung nach §12 des Gaststättengesetzes:

Wenn Sie die Gestattung einer vorübergehenden Speiseabgabe / eines vorübergehenden Getränkeausschanks beantragen möchten, kommen Sie möglichst vier Wochen vor der Veranstaltung zu uns.

Gebühren für Gestattungen nach §12 des Gaststättengesetzes:

1 Tag
30,00 Euro
bis 3 Tage
60,00 Euro
über 3 Tage
80,00 Euro

Diese Gebühren sind unabhängig von Größe und Besucherzahl der Veranstaltung.

Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb